Allgemeine Geschäftsbedingungen der TURF Handels GmbH

Geltung, Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich, schriftlich ihrer Geltung zugestimmt; diesfalls gelten diese jedoch nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht aber für Folgegeschäfte und gelten Vertragserfüllungshandlungen unsererseits insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Mit Annahme der Ware anerkennt der Kunde diese Lieferbedingungen unter Ausschluss seiner eigenen Einkaufsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Angebote, Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande.
  3. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Auch ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
  4. Die, zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sind nur annähernde Angaben. konstruktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
  5. An Angeboten, Zeichnungen und allen anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten weder zugänglich gemacht, noch für deren Zweck verwendet werden.
  6. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Preislisten in der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gültigen Fassung.
  7. Wir behalten uns vor Angebote, Lieferscheine und Rechnungen auf elektronischem Weg zu erstellen und zu übersenden.

Preise/Zahlungsbedingungen/Verzug

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesenen Preise.
  2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir – mit Ausnahme bei Verbrauchergeschäften - berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
  3. Preise gelten ab Werk/Lager exkl. Umsatzsteuer und Verpackung. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
  4. Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand trägt der Kunde, sowie Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben, sowie Zoll und Spesen
  5. Der Kaufpreis ist bei Empfang der Ware – wenn nicht anders vereinbart – ohne Abzug unverzüglich zur Zahlung fällig. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Weiters sind wir im Falle des Zahlungsverzugs von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 
  8. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, die Kosten des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr eine Betrag von EUR 3,63, jeweils netto, zu bezahlen.
  9. Als Tag des Zahlungseingang gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert.
  10. Wir behalten uns vor Vorauszahlungen vor Lieferung zu verlangen
  11. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
  12. Für Leistungen wie Montagen, Reparaturen, Wartungen oder ähnlichen Arbeiten berechnen wir die bei Beendigung der Leistung geltenden Stundensätze und Materialpreise, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die bei uns geltenden Zuschläge berechnet. Reisekosten sowie Tag- und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.
  13. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Für Leistungen wie Montagen, Reparaturen, Wartungen oder ähnlichen Arbeiten vor Ort hat uns der Kunde die erforderlichen Hilfskräfte, sowie die notwendigen Geräte und Hilfsstoffe (z.B. Strom,…) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen, selbst wenn die Montage im Preis inbegriffen ist. Ein etwa erforderlicher Unterbau ist schon vor Eintreffen des Monteurs fertigzustellen. Außerdem hat der Kunde die zum Schutz von Personen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen vorzukehren. Für die uns überlassenen Hilfskräfte, Geräte und Hilfsstoffe übernehmen wir keine Haftung.

Lieferung, Transport, Annahmeverzug

  1. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei
  2. Etwaige Transportschäden und Verluste hat der Kunde sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer bescheinigen zu lassen
  3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Verspätete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörung, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel,..) dürfen von uns um die Dauer der Behinderung hinausgeschoben werden. Wir sind berechtigt, bei Eintritt solcher Hindernisse vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bei einer Fristüberschreitung der Lieferung um mehr als 8 Wochen hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
  5. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde, bei von uns durch Nachlässigkeit verschuldeter Lieferverzögerung, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen, vom Vertrag zurücktreten.
  6. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug sind ausgeschlossen.
  7. Eine Transportversicherung schließen wir nur im Auftrag und auf Rechnung des Kunden ab.
  8. Zur Gutschrift oder zum Umtausch zurückgestellte Liefergegenstände werden nur dann zurückgenommen, wenn sie in einwandfreiem Zustand und unter Bekanntgabe von Nummer und Datum der Rechnung oder des Lieferscheines binnen 4 Wochen nach der Lieferung bei uns eintreffen.
  9. Sonderanfertigungen oder -bestellungen können, nach vorherigem Hinweis von uns, nicht retour genommen werden.
  10. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
  11. Für den Fall des Rücktrittes haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
  12. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
  13. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, sechs Monate. Durch Nachbesserung oder Austausch mangelhafter Teile wird die Gewährleistungsfrist nicht unterbrochen. Die Gewährleistungsfrist bei Montagen, Reparaturen, Wartung beträgt drei Monate.

Soweit wir Gewähr leisten, tauschen wir nach unserer Wahl entweder den mangelhaften Gegenstand gegen einen mangelfreien Gegenstand aus, bessern diesen aus oder erteilen dem Kunden eine Preisminderung oder entsprechende Gutschrift. Ausgetauschte Gegenstände gehen in unser Eigentum über. Die Kosten einer vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Mängelbehebung werden von uns, ohne vorherige schriftliche Zusage, nicht erstattet.

Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewährleistung für:

  1. Üblichen, einsatzbedingten Verschleiß oder Beschädigung
  2. Folgen von nicht bestimmungsgemäßem Einsatz (z.B. Druck, Medium, Temperatur) oder einer falschen Montage der Bauteile
  3. Unsachgemäße Bedienung oder Betrieb sowie Gewaltschäden
  4. Folgen von ungeeigneten, nicht freigegebenen Bauteilen oder Umbauten
  5. Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte oder durch höhere Gewalt
  6. Eine Vergrößerung des Schadens durch Inbetriebnahme vor Abschluss einer Reparatur durch uns bzw. weiteren Betrieb trotz eingetretenen Schadens
  7. Beschädigung durch nicht von uns durchgeführte unsachgemäße Reparaturen oder Reparaturversuche
  8. Abweichungen des Liefergegenstands innerhalb üblicher Toleranzen
  9. Nicht von uns gelieferte Teile

Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag inkl. aller Nebenforderungen mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der Waren und Lieferungen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern maximal des zur möglichen Behebung/Verbesserung erforderlichen Aufwandes berechtigt.

Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

Allgemein gelten die Regelungen der DSGVO. Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten zu schützen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Daten werden, für die Dauer der Speicherung in unserem Unternehmen, durch adäquate technische und organisatorische Maßnahmen so geschützt, dass niemand außer den vorgesehenen Personen Zugriff auf diese erlangen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung genutzt und nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfristen dieser Daten gelöscht. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und internen Informationen, die uns im Zuge der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Dies gilt auch im umgekehrten Fall für den Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse schriftlich bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Eine Ergänzung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.